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Autor: Kim-M. Pagel
Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Schritt in Richtung Klimaschutz und langfristiger Kosteneinsparungen. Ein wichtiger Aspekt dieser Sanierungen ist der Austausch alter Fenster. Mit der BAFA-Förderung können Hausbesitzer finanzielle Unterstützung für diese Modernisierungsmaßnahme erhalten.
In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur BAFA-Förderung für Fenster, von den Fördervoraussetzungen bis zur Höhe der Zuschüsse.
Das BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es fördert im Rahmen der BEG, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen am Gebäude. Das Ziel ist es, den Energieverbrauch in Deutschland zu reduzieren und gleichzeitig den CO2-Ausstoß zu senken.
Die Förderung richtet sich an eine breite Zielgruppe: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Voraussetzung ist, dass es sich um Bestandsgebäude handelt, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt ist.
Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden, darunter:
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, gehört auch die Fenstersanierung:
Um die BAFA Fenster Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Bevor du den Förderantrag bei dem BAFA stellst, ist es entscheidend, eine sorgfältige Planung vorzunehmen. Der erste Schritt besteht darin, eine fachgerechte Energieberatung durchzuführen. Ein zertifizierter Energieberater bewertet den energetischen Zustand deiner Immobilie und empfiehlt Maßnahmen, die das größte Potenzial zur Energieeinsparung bieten, einschließlich des Fenstertauschs.
Für die Antragstellung bei dem BAFA benötigst du ein konkretes und verbindliches Angebot eines Fensterfachbetriebs. Dieses Angebot muss detailliert die geplanten Arbeiten und die damit verbundenen Kosten aufschlüsseln. Wichtig ist, dass das Angebot eine sogenannte aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet, dass die Vereinbarung nur dann in Kraft tritt, wenn dein Förderantrag genehmigt wird. Diese Vorgabe schützt dich davor, Verpflichtungen einzugehen, bevor du die Förderzusage erhalten hast.
Der Energieberater erstellt dann die technische Projektbeschreibung (TPB), in der die geplante Maßnahme erläutert wird. Er füllt dafür das entsprechende BAFA-Formular aus und generiert so die nötige TPB-ID.
Nach Prüfung des Antrages erhältst du einen Zuwendungsbescheid. Es empfiehlt sich erst dann mit der Realisierung der geplanten Maßnahme zu beginnen, um kein finanzielles Risiko einzugehen. Nach Umsetzung der Maßnahme erstellt der Energieberater den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN). Dafür benötigt er alle Rechnungen und Nachweise.
Sind alle Unterlagen und Nachweise eingereicht kann das BAFA deinen Antrag prüfen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsaufkommen und Komplexität des Antrags variieren. In der Regel solltest du jedoch mit einigen Wochen bis wenigen Monaten rechnen. Während dieser Zeit ist es ratsam, in engem Kontakt mit deinem Energieberater und Fensterfachbetrieb zu bleiben, um eventuell notwendige Nachweise oder Ergänzungen zeitnah einreichen zu können.
Für den Austausch alter Fenster gewährt die BAFA einen Zuschuss in Höhe von 15 % der förderfähigen Kosten.
Bei Einzelmaßnahmen wie dem Fenstertausch können für die erste Wohneinheit bis zu 30.000 Euro an förderfähigen Kosten berücksichtigt werden. Damit sind bis zu 4.500 Euro Zuschuss möglich.
Beispiel:
Oder:
Eine zusätzliche Fördermöglichkeit bietet der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP).
Er zeigt auf, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch saniert werden kann.
Liegt für dein Gebäude ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und wird der Fenstertausch als empfohlene Maßnahme umgesetzt, erhöht sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 60.000 Euro.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt dabei jedoch eine neue Regelung: Der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 % wird nicht mehr auf die gesamte Investitionssumme gewährt. Stattdessen bleibt es für die ersten 30.000 Euro beim regulären Fördersatz von 15 %. Erst für den darüber hinausgehenden Kostenanteil erhöht sich die Förderung auf 20 %.
Beispiel:
Förderfähige Kosten: 60.000 Euro
Maximaler BAFA-Zuschuss: 10.500 Euro
Für viele Hausbesitzer, die ausschließlich ihre Fenster austauschen, spielt diese Änderung allerdings kaum eine Rolle. Die Kosten für einen Fenstertausch liegen häufig unter 30.000 Euro, sodass weiterhin die reguläre Förderung von 15 % gilt.
Die BAFA-Förderung für Fenster ist damit eine Möglichkeit, die Kosten für die energetische Sanierung deines Hauses zu reduzieren. Der Austausch alter Fenster gegen moderne, energieeffiziente Varianten senkt nicht nur den Energieverbrauch, sondern verbessert auch das Raumklima und den Wohnkomfort. Um die Förderung optimal zu nutzen, solltest du frühzeitig einen zertifizierten Energieberater und einen spezialisierten Fensterfachbetrieb einbinden. Diese Experten unterstützen dich bei der Planung, Beantragung und Umsetzung der Maßnahmen, sodass du das volle Potenzial der BAFA-Förderung ausschöpfen kannst.
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