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Förderprogramme für Fenster: Alle aktuellen Infos inklusive Förderfahrplan

Inhalt: Förderprogramme für Fenster und Förderfahrplan

Gebäude machen einen erheblichen Teil des landesweiten Energieverbrauchs aus. Daher ist es keine große Überraschung, dass die Bundesregierung daran interessiert ist, Wohn- und Bürogebäude energieeffizienter zu gestalten. Nur so kann sie ihre Klimaziele erreichen.

Aus diesem Grund fördert der Bund die energetische Gebäudesanierung mit dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundeswirtschaftsministerium hat zuletzt einige Punkte in diesen Programmen überarbeitet, die sich auf Deine Fördergelder auswirken können. Damit Du dabei nicht die Übersicht verlierst, stellen wir Dir hier die wichtigsten Änderungen der Programme vor. Um Dir bei der Auswahl der richtigen Förderung und dem Vorgehen bei der Antragstellung zu helfen, haben wir Dir weiter unten einen Fahrplan zusammengestellt, der Dir genau erklärt, welche Schritte Du beachten musst.

Aktuelle Änderungen des BEG in der Übersicht

In dieser Zusammenfassung findest Du die wichtigsten Änderungen des BEG. Die Änderungen der KfW-Förderungen gelten ab dem 28. Juli 2022, die Änderungen der BAFA-Förderungen ab dem 15. August 2022. 

Im Januar 2023 brachte das Bundesbauministerium zudem das Förderprogramm für klimarfreundlichen Neubau auf den Weg.

  • Fördersätze werden abgesenkt, bleiben aber auf hohem Niveau: 
    • Laut Bundeswirtschaftsministerium können so mehr Antragssteller von den jährlichen Fördermitteln des Bundes in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro profitieren. Das Förderniveau bleibt generell hoch. Maßnahmen zur Dämmung werden mit bis zu 20 % gefördert, Wärmepumpen erhalten bis zu 40 % Förderung.
  • Änderungen beim KfW-Programm:
    • Das Zuschussportal der KfW (KfW-Programm 461) wird geschlossen. Anträge, die bis zum 27.7.22 eingegangen sind, sind laut KfW reserviert. Die KfW fokussiert sich auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen über das KfW-Programm 261. Dadurch sind weiterhin hohe Fördersätze möglich. Infos dazu findest du weiter unten.
    • Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW (KfW-Programm 262) wird abgeschaltet. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der BAFA bleiben jedoch erhalten. 
  • Änderungen beim BAFA-Programm:
    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden nur noch mit 15 % gefördert. Weitere 5 % können hinzukommen, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wird. Außerdem können 20 % der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden.

    • Die Antragstellung muss weiterhin mit der Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) erfolgen. Die entsprechenden Formulare und Merkblätter findest Du auf der Website der BAFA.

    • Prinzipiell weiterhin gefördert werden:

      • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
      • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
      • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
      • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichversorgung
      • In diesem Artikel findest Du eine vollständige Liste für förderfähige Einzelmaßnahmen an Deinem Fenster.
  • Weitere Änderungen:
    • Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen.
    • In der BEG wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt, um den Austausch älterer Gasheizungen vorangetrieben werden soll. Diese Heizungen sind ineffizient, verbrauchen viel Energie und sind daher der Fokus der Maßnahme.
Änderungen des BEG

Aktuelle
Förderprogramme für Dein Fenster

Im Rahmen des BEG werden verschiedene Sanierungsmaßnahmen an Deinem gesamten Gebäude gefördert. Die zwei wichtigsten Förderungen sind die Programme der BAFA und der KfW, die wir hier im Einzelnen vorstellen.

Um das richtige Förderprogramm für Dein Projekt auszuwählen, solltest Du im Vorfeld folgende Fragen für Dich beantwortet haben: 

  • Planst Du einen Neubau oder eine Sanierung?
  • Bei Sanierung: Planst Du einzelne Maßnahmen an Deinem Gebäude vorzunehmen oder handelt es sich um eine Komplettsanierung?

Als Grundregel kannst Du Dir merken: 

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen an Deinem Fenster wählst Du das Förderprogramm der BAFA. Ist der Tausch Deines Fensters Teil systemischer Maßnahmen, mit denen Du Dein Gebäude auf den Standard eines Effizienhauses bringst, erhältst du einen Tilgungszuschuss durch das Förderprogramm der KfW. Im Zweifel hilft Dir bei der Auswahl ein Energieberater weiter.

Förderprogramm der BAFA

Wenn Du einzelne Sanierungsmaßnahmen an Deinem Wohn- oder Nichtwohngebäude vornehmen möchtest, wählst Du das Förderprogramm der BAFA. Unter einzelne Sanierungsmaßnahmen fällt zum Beispiel der Austausch oder der erstmalige Einbau Deiner Fenster. Für eine erfolgreiche Beantragung sind zwei Dinge wesentlich: zum einen muss bei der Beantragung ein Energie-Effizienz-Experten (EEE) eingebunden werden. Zum anderen müssen die Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen und dürfen pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht höher sein als 60.000 Euro.

Im August 2023 senkte das Bundeswirtschaftsministerium die Höhe einzelner Fördermaßnahmen des BAFA-Programms. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, zu der auch Fenster zählen, werden zukünftig aber immer noch mit bis zu 15 % gefördert. Ist der Austausch oder Einbau Deiner Fenster Teil eines im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Mithilfe des iSFPs kannst du weitere Einzelmaßnahmen an Deinem Gebäude vornehmen, die unterschiedlich starke Fördersätze erhalten.

Aktuelle Fördersätze beim BAFA (Stand: 15.08.22)

Einzelmaßnahmen
Zuschuss
iSFP
Heizungs-austausch
Effiziente Wärme-pumpe
Max. Fördersatz
Solarthermie
25 %
10 %
35 %
Biomasse
10 %
10 %
20 %
Wärmepumpe
25 %
10 %
5 %
40 %
Innovative Heizungstechnik
25 %
10 %
5 %
40 %
EE-Hybrid
25 %
10 %
5 %
40 %
EE-Hyrid mit Biomasseheizung
20 %
10 %
35 %
Wärme-/Gebäudenetzanschluss
25 %
10 %
35 %
Gebäudenetz-Errichtung/Erweiterung
25 %
25 %
Gebäudehülle
15 %
5 %
20 %
Anlagentechnik
15 %
5 %
20 %
Heizungsoptimierung
15 %
5 %
20 %

Förderprogramm der KFW

Ist der Austausch Deiner Fenster Teil einer Komplettsanierung an Deinem Gebäude, kannst Du vom Förderprogramm der KfW profitieren. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen wurde beendet.

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird zwischen Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) unterschieden. Die mögliche Höhe der KfW-Fördersätze ist bei beiden Varianten quasi identisch.

Wichtig für die erfolgreiche Beantragung der Fördermittel ist, dass der Austausch Deiner Fenster im Rahmen einer sogenannten systemischen Maßnahme erfolgt. Das bedeutet, dass Dein Gebäude nach der umfangreichen Sanierung den Status eines Effizienzgebäudes erreicht.

Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus. Dabei müssen einige technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Je nach Energieeffizienz und Effizienz der Gebäudehülle werden die Häuser kategorisiert. Dabei gilt: Je kleiner die genannte Zahl hinter dem Effizienzhaus, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.

Aktuelle Fördersätze bei der KfW (Stand: 15.08.22)

Durch die Änderungen des Förderprogramms Ende Juli 2022 wurde die Zuschussförderung eingestellt. Dafür werden in der Kreditförderung Tilgungszuschüsse mit Zinsvergünstigung gewährt.

In Zukunft wird der Fokus auf die Sanierung von Gebäuden gelegt, bei der höhere Fördergelder erreicht werden können, als beim Neubau. Für Neubauten werden zukünftig nur noch 5 % Tilgungszuschuss gewährt, wenn das Gebäude nach der Fertigstellung als Effizienzhaus 40 in der Nachhaltigkeitsklasse kategorisiert wird.

Für die systemischen Maßnahmen zur Gebäudesanierung gelten folgende Regeln:

  • Werden Gebäude auf das Niveau der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder in der Nachhaltigkeitsklasse (NH) saniert, können weitere 5 %-Punkte Tilgungszuschuss gewährt werden. Die beiden Klassen können nicht kombiniert werden.
  • Ab dem 22.09.2022 wird ein Bonus für die Worst Performing Buildings von 5 %-Punkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 saniert werden (kombinierbar mit EE- und NH-Bonus).
  •  Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden liegt bei 10 Mio. Euro.
Systemische Maßnahmen Sanierung
Tilgungs-zuschuss
Zins-vergünstigung (max.)
EE
NH
WPB
Max. Förder-satz
EH / EG Denkmal
5 %
15 %
5 %
5 %
25 %
EH 85
5 %
15 %
5 %
5 %
25 %
EH / EG 70
10 %
15 %
5 %
5 %
30 %
EH / EG 55
15 %
15 %
5 %
5 %
5 %
40 %
EH / EG 40
20 %
15 %
5 %
5 %
5 %
45 %

Wie gehe ich vor? Der Fahrplan zur Förderung für Deine Fenster

Es ist sehr wichtig, dass Du die folgende Reihenfolge für die Beantragung von Fördergeldern einhältst. Ansonsten gehst Du womöglich leer aus.

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Unsere Fachbetriebe vor Ort helfen Dir dabei, die richtige Förderung auszuwählen und zu beantragen. Zudem erhältst Du optimale Beratung und viel Kompetenz in allen Fragen rund um Fenster, Profil und Glas.

Alternative: Energetische Sanierung steuerlich absetzen

Neben der Förderung durch BAFA und KfW hast Du die Möglichkeit, die Kosten Deiner Sanierung steuerlich abzusetzen. Dazu kannst Du bei ausreichend hoher Steuerlast den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder die Kosten der Handwerkerarbeiten von der Steuer absetzen.

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