- Startseite
- /
- Kaufberatung
- /
- Förderung
Förderprogramme für Fenster: Alle aktuellen Infos inklusive Förderfahrplan
Inhalt: Förderprogramme für Fenster und Förderfahrplan
Die vollständige Richtlinie zum Programm kannst Du auf dieser Seite herunterladen:
→ Zum Download der Richtlinien des Förderprogramms
Gebäude machen einen erheblichen Teil des landesweiten Energieverbrauchs aus. Daher ist es keine große Überraschung, dass die Bundesregierung daran interessiert ist, Wohn- und Bürogebäude energieeffizienter zu gestalten. Nur so kann sie ihre Klimaziele erreichen.
Aus diesem Grund fördert der Bund die energetische Gebäudesanierung mit dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundeswirtschaftsministerium hat zuletzt einige Punkte in diesen Programmen überarbeitet, die sich auf Deine Fördergelder auswirken können. Damit Du dabei nicht die Übersicht verlierst, stellen wir Dir hier die wichtigsten Änderungen der Programme vor. Um Dir bei der Auswahl der richtigen Förderung und dem Vorgehen bei der Antragstellung zu helfen, haben wir Dir weiter unten einen Fahrplan zusammengestellt, der Dir genau erklärt, welche Schritte Du beachten musst.
Mehr Durchblick mit dem Fördermittel-Assistenten

Aktuelle Änderungen des BEG in der Übersicht
In dieser Zusammenfassung findest Du die wichtigsten Änderungen des BEG. Die Änderungen der KfW-Förderungen gelten ab dem 28. Juli 2022, die Änderungen der BAFA-Förderungen ab dem 15. August 2022.
Im Januar 2023 brachte das Bundesbauministerium zudem das Förderprogramm für klimarfreundlichen Neubau auf den Weg.
- Fördersätze werden abgesenkt, bleiben aber auf hohem Niveau:
- Laut Bundeswirtschaftsministerium können so mehr Antragssteller von den jährlichen Fördermitteln des Bundes in Höhe von 13 bis 14 Milliarden Euro profitieren. Das Förderniveau bleibt generell hoch. Maßnahmen zur Dämmung werden mit bis zu 20 % gefördert, Wärmepumpen erhalten bis zu 40 % Förderung.
- Änderungen beim KfW-Programm:
- Das Zuschussportal der KfW (KfW-Programm 461) wird geschlossen. Anträge, die bis zum 27.7.22 eingegangen sind, sind laut KfW reserviert. Die KfW fokussiert sich auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen über das KfW-Programm 261. Dadurch sind weiterhin hohe Fördersätze möglich. Infos dazu findest Du weiter unten.
- Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW (KfW-Programm 262) wird abgeschaltet. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der BAFA bleiben jedoch erhalten.
- Änderungen beim BAFA-Programm:
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden nur noch mit 15 % gefördert. Weitere 5 % können hinzukommen, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wird. Außerdem können 20 % der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden.
Die Antragstellung muss weiterhin mit der Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) erfolgen. Die entsprechenden Formulare und Merkblätter findest Du auf der Website der BAFA.
Prinzipiell weiterhin gefördert werden:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichversorgung
- In diesem Artikel findest Du eine vollständige Liste für förderfähige Einzelmaßnahmen an Deinem Fenster.
- Weitere Änderungen:
- Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen.
- In der BEG wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt, um den Austausch älterer Gasheizungen vorangetrieben werden soll. Diese Heizungen sind ineffizient, verbrauchen viel Energie und sind daher der Fokus der Maßnahme.

Aktuelle
Förderprogramme für Dein Fenster
Im Rahmen des BEG werden verschiedene Sanierungsmaßnahmen an Deinem gesamten Gebäude gefördert. Die zwei wichtigsten Förderungen sind die Programme der BAFA und der KfW, die wir hier im Einzelnen vorstellen.
Um das richtige Förderprogramm für Dein Projekt auszuwählen, solltest Du im Vorfeld folgende Fragen für Dich beantwortet haben:
- Planst Du einen Neubau oder eine Sanierung?
- Bei Sanierung: Planst Du einzelne Maßnahmen an Deinem Gebäude vorzunehmen oder handelt es sich um eine Komplettsanierung?
Als Grundregel kannst Du Dir merken:
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen an Deinem Fenster wählst Du das Förderprogramm der BAFA. Ist der Tausch Deines Fensters Teil systemischer Maßnahmen, mit denen Du Dein Gebäude auf den Standard eines Effizienhauses bringst, erhältst du einen Tilgungszuschuss durch das Förderprogramm der KfW. Im Zweifel hilft Dir bei der Auswahl ein Energieberater weiter.
Förderprogramm der BAFA

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Wenn Du einzelne Sanierungsmaßnahmen an Deinem Wohn- oder Nichtwohngebäude vornehmen möchtest, wählst Du das Förderprogramm der BAFA. Unter einzelne Sanierungsmaßnahmen fällt zum Beispiel der Austausch oder der erstmalige Einbau Deiner Fenster. Für eine erfolgreiche Beantragung sind zwei Dinge wesentlich: Zum einen muss bei der Beantragung ein Energie-Effizienz-Experten (EEE) eingebunden werden. Zum anderen müssen die Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen und dürfen pro Wohneinheit und Kalenderjahr nicht höher sein als 60.000 Euro.
Im August 2023 senkte das Bundeswirtschaftsministerium die Höhe einzelner Fördermaßnahmen des BAFA-Programms. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, zu der auch Fenster zählen, werden zukünftig aber immer noch mit bis zu 15 % gefördert. Ist der Austausch oder Einbau Deiner Fenster Teil eines im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Mithilfe des iSFPs kannst Du weitere Einzelmaßnahmen an Deinem Gebäude vornehmen, die unterschiedlich starke Fördersätze erhalten.
Aktuelle Fördersätze beim BAFA (Stand: 15.08.22)
Einzelmaßnahmen | Zuschuss | iSFP | Heizungs-austausch | Effiziente Wärme-pumpe | Max. Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|
Solarthermie | 25 % | 10 % | 35 % | ||
Biomasse | 10 % | 10 % | 20 % | ||
Wärmepumpe | 25 % | 10 % | 5 % | 40 % | |
Innovative Heizungstechnik | 25 % | 10 % | 5 % | 40 % | |
EE-Hybrid | 25 % | 10 % | 5 % | 40 % | |
EE-Hyrid mit Biomasseheizung | 20 % | 10 % | 35 % | ||
Wärme-/Gebäudenetzanschluss | 25 % | 10 % | 35 % | ||
Gebäudenetz-Errichtung/Erweiterung | 25 % | 25 % | |||
Gebäudehülle | 15 % | 5 % | 20 % | ||
Anlagentechnik | 15 % | 5 % | 20 % | ||
Heizungsoptimierung | 15 % | 5 % | 20 % |
Förderprogramm der KFW
Neue KfW-Förderung zur Einhaltung des Klimaschutzes
Seit dem 1. Juni 2023 unterstützt die KfW mit dem neuen Programm „Wohneigentum für Familien“ den Neubau von Eigenheimen für Familien. Du kannst von einem zinsgünstigen Förderkredit profitieren, der Dir dabei hilft, die Finanzierung Deines neuen Hauses zu erleichtern. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Neubau die KfW-Kriterien für klimafreundliche Gebäude erfüllt.
Es ist eine große Herausforderung, einen Neubau zu finanzieren, besonders in Zeiten steigender Bauzinsen, hoher Bau- und Grundstückskosten. Das gilt insbesondere für Familien, die oft mit hohen Lebenshaltungskosten konfrontiert sind und möglicherweise nur über begrenzte Einkommen verfügen, aufgrund einer reduzierten Berufstätigkeit eines oder beider Elternteile. Gleichzeitig wird der Klimaschutz beim Bauen und Wohnen immer wichtiger. Um die globalen Klimaziele zu erreichen, müssen Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg weniger CO2-Emissionen verursachen. Viele Menschen legen heute großen Wert darauf, klimafreundlich zu wohnen, beispielsweise durch die Nutzung erneuerbarer Energien zur Beheizung ihres Hauses. Um Dir als Familie mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen und Anreize für klimafreundliches Bauen zu setzen, startet die KfW am 1. Juni 2023 das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (Programmnummer 300).
Das Neue Förderprogramm in der übersicht:

Wer ist berechtigt, das neue Förderprogramm zu nutzen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die entweder ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung erstmals einen klimafreundlichen Neubau erwerben. Du musst das geförderte Neubauobjekt als Eigentümer (mit mindestens 50 % Miteigentumsanteil) selbst nutzen und in Deinem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben. Zudem darfst Du zum Zeitpunkt der Antragstellung kein eigenes Wohneigentum besitzen und das bereits abgelaufene Förderprogramm „Baukindergeld“ nicht genutzt haben.
Für die Förderung gibt es Einkommensgrenzen, die auf mittlere Einkommen ausgerichtet sind. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen von Dir und Deinem zukünftigen Ehe- oder Lebenspartner darf bei einem Kind 60.000 Euro nicht überschreiten, zuzüglich 10.000 Euro pro weiterem Kind.
Zusätzliche Voraussetzungen für Familien
Zusätzlich zu diesen Voraussetzungen für die Neubauförderung von Familien musst Du auch bestimmte Kriterien für Klimafreundlichkeit erfüllen. Dazu gehört die Begrenzung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes, die Erfüllung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40 und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ ist zwar keine Pflicht, erhöht jedoch den maximalen Kreditbetrag.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits. Die Höhe des Kreditvolumens hängt von der Anzahl der Kinder und der Zertifizierung Deines klimafreundlichen Neubaus ab. In den meisten Fällen deckt das neue Programm nur einen Teil der Finanzierung ab. Für den Restbetrag kannst Du herkömmliche Baufinanzierungsprodukte Deiner Bank oder andere KfW-Programme wie das Wohneigentumsprogramm nutzen.
Ist der Austausch Deiner Fenster Teil einer Komplettsanierung an Deinem Gebäude, kannst Du vom Förderprogramm der KfW profitieren. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen wurde beendet.
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird zwischen Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) unterschieden. Die mögliche Höhe der KfW-Fördersätze ist bei beiden Varianten quasi identisch.
Wichtig für die erfolgreiche Beantragung der Fördermittel ist, dass der Austausch Deiner Fenster im Rahmen einer sogenannten systemischen Maßnahme erfolgt. Das bedeutet, dass Dein Gebäude nach der umfangreichen Sanierung den Status eines Effizienzgebäudes erreicht.
Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus. Dabei müssen einige technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Je nach Energieeffizienz und Effizienz der Gebäudehülle werden die Häuser kategorisiert. Dabei gilt: Je kleiner die genannte Zahl hinter dem Effizienzhaus, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.
Aktuelle Fördersätze bei der KfW (Stand: 01.06.23)
Durch die Änderungen des Förderprogramms Ende Juli 2022 wurde die Zuschussförderung eingestellt. Dafür werden in der Kreditförderung Tilgungszuschüsse mit Zinsvergünstigung gewährt.
In Zukunft wird der Fokus auf die Sanierung von Gebäuden gelegt, bei der höhere Fördergelder erreicht werden können, als beim Neubau. Für Neubauten werden zukünftig nur noch 5 % Tilgungszuschuss gewährt, wenn das Gebäude nach der Fertigstellung als Effizienzhaus 40 in der Nachhaltigkeitsklasse kategorisiert wird.
Für die systemischen Maßnahmen zur Gebäudesanierung gelten folgende Regeln:
- Werden Gebäude auf das Niveau der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder in der Nachhaltigkeitsklasse (NH) saniert, können weitere 5 %-Punkte Tilgungszuschuss gewährt werden. Die beiden Klassen können nicht kombiniert werden.
- Ab dem 22.09.2022 wird ein Bonus für die Worst Performing Buildings von 5 %-Punkten gewährt, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 saniert werden (kombinierbar mit EE- und NH-Bonus).
- Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden liegt bei 10 Mio. Euro.
Systemische Maßnahmen Sanierung | Tilgungs-zuschuss | Zins-vergünstigung (max.) | EE | NH | WPB | Max. Förder-satz |
---|---|---|---|---|---|---|
EH / EG Denkmal | 5 % | 15 % | 5 % | 5 % | 25 % | |
EH 85 | 5 % | 15 % | 5 % | 5 % | 25 % | |
EH / EG 70 | 10 % | 15 % | 5 % | 5 % | 30 % | |
EH / EG 55 | 15 % | 15 % | 5 % | 5 % | 5 % | 40 % |
EH / EG 40 | 20 % | 15 % | 5 % | 5 % | 5 % | 45 % |
Wie gehe ich vor? Der Fahrplan zur Förderung für Deine Fenster
Es ist sehr wichtig, dass Du die folgende Reihenfolge für die Beantragung von Fördergeldern einhältst. Ansonsten gehst Du womöglich leer aus.
Von einem Fachbetrieb aus Deiner Region holst Du Dir ein Angebot für Deine neuen Fenster ein. Wichtig: Um die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen zu erhalten, müssen die Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen. Gestalte jetzt Dein eigenes Fenster in unserem Fenster-Inspirator und erhalte maßgeschneiderte Angebote von unseren Fachbetrieben.
Um die Förderung der BEG zu erhalten, beauftragst Du im nächsten Schritt einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE). Dieser unabhängige Energieberater checkt, ob Du alle Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung erfüllst. Ist das der Fall, erhältst Du vom Berater eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Förderung oder eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung. Die Kosten für den Energie-Effizienz-Experten werden bis zu 50 % gefördert und Du kannst die Fördermittel direkt mit in den Antrag aufnehmen lassen.
Hier kannst Du einen Energie-Effizienz-Experten des Bundes beauftragen.
Als Nächstes stellst Du den Antrag für Deine Fördergelder.
Das BEG-EM-Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Deine Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 %. Die Antragstellung erfolgt nach einer kostenfreien Registrierung ganz einfach über die Website des BAFA.
Zum Formular für den Förderantrag auf der Website der BAFA
Eine Übersicht der Fördermittel für Maßnahmen an Deinen Fenstern findest Du hier.
Bevor du die Tilgungszuschüsse der KfW beantragen kannst, musst Du zunächst einen Kredit bei Deinem Finanzierungspartner vereinbaren. Dazu reichst Du die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) ein. Ein Energie-Berater hilft Dir bei der Vermittlung eines passenden Finanzierungspartners oder einer entsprechenden Bank.
Nach der Antragstellung kannst Du den aktuellen Status der Bearbeitung online verfolgen. Aufgrund der vielen Anträge kann die Wartezeit auf eine finale Zusage mehrere Monate dauern. Erst nach der Förderzusage solltest Du mit der Auftragsvergabe starten.
Nach der Zusage kannst Du Handwerker beauftragen, um mit den Sanierungsmaßnahmen zu beginnen. Wir empfehlen Dir, einen Fachbetrieb zu beauftragen. Das ist auch im Nachhinein wichtig, falls Du offizielle Belege nachreichen musst. Grundsätzlich erhältst Du die Fördergelder nur, wenn Du einen Fachbetrieb mit dem Einbau beauftragst.
Sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen, werden diese von Deinem Energieberater geprüft, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen dem Sanierungsplan entsprechend umgesetzt wurden. Nur dann bekommst Du die Fördermittel.
Nutzt Du das Zuschuss-Förderprogramm der BAFA, stellt Dir Dein Energieberater einen sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) aus. Diesen reichst Du anschließend selbst über die Website des BAFA ein.
Nach Prüfung der Sanierungsmaßnahmen erhältst Du von der BAFA den vereinbarten Zuschuss in Höhe von maximal 20 %.
Finde jetzt einen Fensterspezialisten in Deiner Nähe
* Pflichtfeld
Unsere Fachbetriebe vor Ort helfen Dir dabei, die richtige Förderung auszuwählen und zu beantragen. Zudem erhältst Du optimale Beratung und viel Kompetenz in allen Fragen rund um Fenster, Profil und Glas.
Alternative: Energetische Sanierung steuerlich absetzen
Neben der Förderung durch BAFA und KfW hast Du die Möglichkeit, die Kosten Deiner Sanierung steuerlich abzusetzen. Dazu kannst Du bei ausreichend hoher Steuerlast den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder die Kosten der Handwerkerarbeiten von der Steuer absetzen.
Das könnte Dich auch interessieren
Mit neuen Fenstern steigerst Du nicht nur die Sicherheit an Deinem Haus, sondern senkst auch die Energiekosten. Entdecke weitere wichtige Gründe, warum Du Dein Fenster wechseln solltest.
Moderne Fenster lassen weniger Zugluft und Kälte in Dein Haus und leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen. Du musst weniger heizen und trägst zum Klimaschutz bei, indem Du Energieressourcen schonst. Damit die Bundesregierung ihren Klimaschutzplan bis 2050 einhalten kann, stellt sie hohe Summen an Fördergeldern zur Verfügung, die Du nutzen kannst, um Deine Fenster zu sanieren.
Mit neuen Fenstern steigerst Du nicht nur die Sicherheit an Deinem Haus, sondern senkst auch die Energiekosten. Entdecke weitere wichtige Gründe, warum Du Dein Fenster wechseln solltest.
Moderne Fenster lassen weniger Zugluft und Kälte in Dein Haus und leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen. Du musst weniger heizen und trägst zum Klimaschutz bei, indem Du Energieressourcen schonst. Damit die Bundesregierung ihren Klimaschutzplan bis 2050 einhalten kann, stellt sie hohe Summen an Fördergeldern zur Verfügung, die Du nutzen kannst, um Deine Fenster zu sanieren.