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Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Wohn- und Bürogebäude energieeffizienter zu gestalten. Mithilfe staatlicher Förderungen soll die energetische Sanierung, insbesondere der Austausch von Fenstern, beschleunigt werden. Warum? Ganz einfach: Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Klimaschutz und der Erreichung der EU-Ziele, sondern tragen auch dazu bei, unseren Energieverbrauch zu reduzieren und die CO2-Emissionen zu senken.
Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) unterliegt ständigen Änderungen. Manchmal fühlt es sich so an, als seien die Fördermittel erschöpft, sobald die ersten Fenster beim Nachbarn eingebaut wurden. Hinzu kommen immer wieder neue Regelungen mit geänderten Voraussetzungen. Damit du nicht den Überblick verlierst, erklären wir dir in diesem Artikel den Kerngedanken der Förderung für neue Fenster. Um die aktuellsten Informationen zu den Fördermöglichkeiten zu kennen, schaue entweder direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die staatliche Förderung wird im Wesentlichen durch zwei Förderinstitute abgewickelt: dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zusammengefasst sind die Förderprogramme in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“
Die Förderung deckt verschiedene energetische Maßnahmen ab, darunter Wärmedämmung, Heizungserneuerung, erneuerbare Energien und natürlich auch den Fensteraustausch.
Das BAFA ist – ausgenommen vom Heizungstausch – für die Förderung aller Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen zuständig. Die KfW bietet Kredite für Neubau- oder Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus an und ist für die Heizungstausch-Förderung zuständig.
Die BEG richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen, einschließlich privater Eigentümer, Unternehmen und Kommunen.
Neben der finanziellen Unterstützung bietet die BEG auch Fördermittel für energetische Beratungen an, um Bauherren bei der Umsetzung effizienter Maßnahmen zu unterstützen.
Quelle: bafa.de Zugriff: April 2024
Du willst wissen, welche Förderprogramme für dein Bauvorhaben in Frage kommen? Nutze jetzt unseren cleveren Fördermittel-Assistenten.
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Es ist sehr wichtig, dass du die folgende Reihenfolge für die Beantragung von Fördergeldern einhältst. Ansonsten gehst du womöglich leer aus.
Zunächst holst du dir von einem Fachbetrieb aus deiner Region ein Angebot für deine neuen Fenster ein. Wichtig: Für die BAFA-Förderung muss spätestens zur Antragstellung ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen. Gestalte jetzt dein eigenes Fenster in unserem Fenster-Konfigurator und erhalte maßgeschneiderte Angebote von unseren Fachbetrieben.
Um die Förderung der BEG zu erhalten, beauftragst du im nächsten Schritt einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE). Dieser unabhängige Energieberater checkt, ob du alle Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung erfüllst. Ist das der Fall, erhältst du vom Berater eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Förderung oder eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung. Die Kosten werden bis zu 50 % gefördert. Dabei kannst du die Fördermittel direkt mit in den Antrag aufnehmen lassen.
Als Nächstes stellst du den Antrag für deine Fördergelder.
Das BEG-EM-Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst deine Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 20 %. Für den Förderantrag ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage erforderlich. Die Antragstellung erfolgt nach einer kostenfreien Registrierung ganz einfach über die Website des BAFA. Wichtig: Bereits vor Antragstellung müssen Bauherren sich konkret für ein Sanierungsangebot in Umfang und Termin verbindlich entschieden haben. Nur wenn ein konkreter Auftrag vorliegt, kann die Förderung beantragt werden
Zum Formular für den Förderantrag auf der Website der BAFA
Eine Übersicht der Fördermittel für Maßnahmen an deinen Fenstern findest du hier.
Bevor du die Tilgungszuschüsse der KfW beantragen kannst, musst du zunächst einen Kredit bei deinem Finanzierungspartner vereinbaren. Dazu reichst du die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) ein. Ein Energie-Berater hilft dir bei der Vermittlung eines passenden Finanzierungspartners oder einer entsprechenden Bank.
Nach der Antragstellung kannst du den aktuellen Status der Bearbeitung online verfolgen. Aufgrund der vielen Anträge kann die Wartezeit auf eine finale Zusage mehrere Monate dauern. Erst nach der Förderzusage solltest du mit den Maßnahmen starten.
Nach der Zusage kannst du mit der Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen beginnen. Wir empfehlen dir Fensterfachbetriebe beaufzutragen. Das ist auch im Nachhinein wichtig, falls du offizielle Belege nachreichen musst. Grundsätzlich erhältst du die Fördergelder nur, wenn du einen Fachbetrieb mit dem Einbau beauftragst.
Nachdem die Immobilie fertiggestellt oder die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, prüft dein Energieberater, ob die Maßnahmen entsprechend umgesetzt wurden.
Ist das der Fall, erhältst du eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW-Förderung oder eine technische Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA-Förderung.
Diesen reichst du anschließend selbst bei der KfW oder über die Website des BAFA ein.
Nach Prüfung der Sanierungsmaßnahmen erhältst du von der BAFA den vereinbarten Zuschuss. Werden die Voraussetzungen erfüllt, gewährt die KfW dir für deinen laufenden Kredit einen Tilgungszuschuss.
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