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Für diese Fenster-Sanierungsmaßnahmen kannst Du eine Förderung in Anspruch nehmen
Damit die Bundesregierung ihren Klimaschutzplan bis 2050 einhalten kann, stellt sie hohe Summen an Fördergeldern zur Verfügung, die Du nutzen kannst, um Deine Fenster zu sanieren. Im Jahr 2022 gibt die EU im Zuge der European Renovation Wave noch einmal weitere Fördergelder hinzu. Diese Förderungen solltest Du unbedingt nutzen. Die Renovierung rentiert sich schon nach kurzer Zeit. In diesem Artikel findest Du eine Übersicht aller förderungsfähigen Sanierungsmaßnahmen für Deine Fenster. Außerdem erfährst Du, welche Förderungen Du derzeit beantragen kannst.
Aktuelle Änderungen der Förderprogramme
Im Sommer 2022 wurden die KfW-Förderprogramme für einzelne Sanierungsmaßnahmen eingestellt. Das betrifft das KfW-Zuschussportal (Programm 461) und die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (Programm 262). Im Rahmen einer systemischen Maßenahme, bei der Du Dein Gebäude auf Effizienhausstandard ausrüstest, kannst Du weiterhin von der KfW-Förderung profitieren. Weitere Infos dazu, findest du im Artikel zu aktuellen Förderprogrammen für Fenster. Das Förderprogramm der BAFA steht dir für einzelne Sanierungsmaßnahmen weiterhin zur Verfügung.
Diese Fördermittel stehen Dir für Dein neues Fenster zur Verfügung
Derzeit fördert die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) einzelne Sanierungsmaßnahmen an deiner Gebäudehülle. Darunter fällt unter anderem auch der Austausch Deiner Fenster. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen stehen die die Fördermittel der BAFA zur Auswahl. Um herauszufinden, wie Du bei der Beantragung der Fördermittel vorgehst, haben wir für Dich einen Fahrplan zur Beantragung erstellt.
Förderfähige Sanierungsmaßnahmen an deinem Fenster
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Liste aller förderfähigen Einzelmaßnahmen an Deinem Fenster. Diese wird regelmäßig überarbeitet. Hier der aktuelle Stand (August 2022):
Einzelmaßnahmen an Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Dachflächenfenstern, Glasdächern, Außentüren, Vorhangfassaden und Toren:
● Notwendige Ausbauarbeiten
● Bei Nichtwohngebäuden: Einbau und Erneuerung von Toren (bei Wohngebäuden werden Tore ausschließlich dann (als Außentüren) gefördert, wenn sie Teil der thermischen Hüllfläche sind)
● Austausch, Ertüchtigung (Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und der Schlagregendichtheit) und Einbau neuer Fenster, Balkon- und Terrassentüren und Außentüren bzw. deren erstmaliger Einbau
● Einbau von Fensterlüftern und Außenwandluftdurchlässen sowie von in der Fensterbank integrierten Geräten
● Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster
● Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion, auch Dämmung von Heizkörpernischen, Sanierung kritischer Wärmebrücken im Raum
● Maßnahmen zur Schalldämmung
● Abdichtung der Fugen
● Einbau neuer bzw. Erneuerung der Fensterbänke
● Einbau neuer bzw. Dämmung und Ertüchtigung von vorhandenen Rollladenkästen
● Fliegengitter, sofern diese fest eingebaut sind
● Erneuerung des Heizkörpers bei Einbau größerer Fenster und daraus resultierend geringerer Brüstungshöhen
● Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (ggf. anteilig)
● Erneuerung Hauseingangstüren sowie anderer Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern z. B. auch Erneuerung von Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus, Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden, Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden
● Maßnahmen zur Ab- und Durchsturzsicherung, wie z. B. absturzsichernde Verglasung (DIN 18008-4, ehemals TRAV) und Fensterstangen zur Absturzsicherung
● Notwendige Elektroarbeiten für elektrisch betriebene Fenster und Türen, Anschlüsse an Einbruchsicherungen
● Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände)
● Einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren, Rahmen sowie Außentüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile)
● Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung
● Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser nach DIN 18104 Teil 1 oder 2, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
● Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung
● Empfehlung zum Einbruchschutz bei Neuverglasung: einbruchhemmendes Glas entsprechend P4A oder besser nach EN 356
● Überarbeitung der Rahmen und Flügel mit ggf. erforderlichem Aus- und Einbau
● Herstellung von Gang- und Schließbarkeit
● Erneuerung bzw. Einbau von Dichtungen, z. B. Falzdichtung, Lippendichtung
● Dämmung der Einbaufuge
● Herstellung eines luftdichten Anschlusses innen
● Herstellung eines schlagregendichten Anschlusses außen
● Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen (z. B. Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz sowie Bauelemente an Fenstern und Türen zum Schutz bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Starkregen)
● Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz
Welche Fördermittel gibt es für Deine neuen Fenster?
Konditionen | Anforderungen | Wer kann beantragen? | Wann und wo beantragen? | |
---|---|---|---|---|
Zuschuss (BAFA) | 20 % Zuschuss | Niedriger U-Wert, je nach Art und Einbaulage | Sanierer von Wohn- und Nichtwohngebäuden | Vor Beauftragung: BAFA-Website mit Energieberater |
Steuerbonus für die Sanierung | Steuerermäßigung in Höhe von 20 % über 3 Jahre (max. 40.000 Euro) | Eigentümer selbst bewohnter Häuser | Nach Abschluss der Maßnahme über die Steuererklärung | |
Steuerbonus für die Steuererklärung für Handwerkerleistungen | Niedriger U-Wert, je nach Art und Einbaulage | Steuermäßigung in Höhe von 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 Euro/Jahr) | Eigentümer selbst bewohnter Häuser | Nach Abschluss der Maßnahme über die Steuererklärung |
Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme
Gefördert werden:
- Erstmaliger Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden und anderen außen liegenden bzw. innen oder zwischen den Scheiben liegenden
- Sonnenschutzvorrichtungen
Sonnenschutzvorrichtungen im Scheibenzwischenraum, wenn die Fenster die jeweiligen Anforderungen an den U-Wert erfüllen - Systeme zur optimierten Tageslichtversorgung, z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Hinweis: Bei einer Förderung von Sonnenschutzvorrichtungen als Umfeldmaßnahme im Rahmen einer Einzelmaßnahme Fenster bestehen keine Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz
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