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Autor: Kareen Brinkmann
Du planst neue Fenster und fragst dich, ob du dafür weiterhin eine Förderung bekommst? Dann bist du nicht allein. Durch die aktuellen Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, sind viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer verunsichert.
Die gute Nachricht zuerst: Neue Fenster können weiterhin gefördert werden. Die BEG-Reform bedeutet also nicht, dass die Förderung für den Fenstertausch wegfällt. Allerdings ändern sich einzelne Bonusregelungen, Fristen und Rahmenbedingungen. Genau deshalb lohnt es sich, vor der Planung genau hinzuschauen.
In diesem Artikel erfährst du, welche Förderung für neue Fenster grundsätzlich möglich ist, was sich ab Juli 2026 ändert und warum sich ein Fenstertausch trotz angepasster Förderbedingungen weiterhin lohnen kann.
Wenn es um Förderung für neue Fenster geht, fallen oft mehrere Begriffe: BEG, BAFA, KfW oder steuerliche Förderung. Das kann schnell verwirrend sein.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet den Rahmen für die staatliche Förderung energetischer Sanierungen. Je nach Vorhaben erfolgt die Förderung über unterschiedliche Programme: Das BAFA ist vor allem für Zuschüsse bei energetischen Einzelmaßnahmen, wie dem Austausch alter Fenster, relevant. Die KfW bietet dagegen vor allem Förderkredite für umfassende Sanierungen (zu sogenannten Effizienzhäusern) an. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine steuerliche Förderung möglich sein: Dann kannst einen Teil der Investitionskosten über die Einkommensteuer geltend machen.
Für dich ist vor allem wichtig: Welche Förderung für dein Vorhaben passt, hängt davon ab, ob du nur deine Fenster austauschen oder dein Gebäude umfassend energetisch sanieren möchtest.
Ja. Der Austausch alter Fenster kann weiterhin staatlich gefördert werden. Die Änderungen der BEG-Reform betreffen vor allem einzelne Bonusregelungen. Die grundsätzliche Förderung für neue Fenster bleibt bestehen.
Wichtig ist: Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören in der Regel energetische Anforderungen an die neuen Fenster, fachgerechter Einbau und passende Nachweise. Deshalb solltest du die Förderfähigkeit immer klären und einen Antrag stellen, bevor du einen Auftrag verbindlich umsetzt.
Die BEG-Reform bringt mehrere Anpassungen mit sich. Für reine Fenstersanierungen sind vor allem zwei Punkte wichtig.
Der iSFP-Bonus war bisher für viele Eigentümerinnen und Eigentümer interessant, wenn die Sanierung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans war. Durch die Reform wird dieser Bonus eingeschränkt.
Künftig wird der 5-Prozent-Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Außerdem entfällt der Bonus nur auf den Betrag, der über diesem Mindestinvestitionsvolumen liegt.
Für viele typische Fenstersanierungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern bedeutet das: Da reine Fenstersanierungen häufig unterhalb der neuen Investitionsgrenze liegen, spielt der iSFP-Bonus künftig für viele Eigentümer nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Grundförderung bleibt aber weiterhin der wichtige Ausgangspunkt.
Mit der Reform wird außerdem ein neuer Bonus für energetisch besonders ineffiziente Gebäude vorgesehen. Dieser sogenannte WPB-Bonus (Worst Performing Building Bonus) gilt jedoch nicht für reine Fenstermaßnahmen.
Wenn du also ausschließlich Fenster austauschen möchtest, solltest du diesen Bonus nicht einplanen. Wenn deine Fenster Teil einer größeren energetischen Sanierung sind, kann die Gesamtbewertung deines Vorhabens aber anders aussehen.
Die BEG-Reform betrifft nicht nur die Förderung einzelner Maßnahmen. Auch bei umfassenden energetischen Sanierungen über die KfW ändern sich die Förderbedingungen:
Die Tilgungszuschüsse für Effizienzhaussanierungen werden um 10 Prozentpunkte reduziert. Dadurch fallen die Zuschüsse für komplette energetische Sanierungen künftig geringer aus.
Für reine Fenstersanierungen hat diese Änderung jedoch keine unmittelbare Bedeutung. Sie betrifft vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren möchten.
Weitere Informationen findest du in den Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Wenn dein Förderantrag bereits bewilligt wurde, musst du durch die neuen Regeln nicht automatisch mit Nachteilen rechnen. Bereits zugesagte Förderungen bleiben bestehen, sofern die Maßnahme entsprechend umgesetzt wird und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Auch bereits eingereichte Anträge werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, kann die Förderung entsprechend zugesagt werden.
Wichtig ist außerdem die Übergangsregelung für technische Projektbeschreibungen, kurz TPB. Bereits erstellte TPB konnten nach den bereitgestellten Informationen bis einschließlich 20. Juli 2026 für eine Antragstellung nach den bisherigen Förderkonditionen genutzt werden. Danach gelten für neue Vorhaben die neuen Bedingungen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das ein wichtiger Punkt: Wenn du bereits eine Bewilligung oder einen laufenden Antrag hast, solltest du genau prüfen lassen, welche Frist und welche Förderregelung für dein Vorhaben gilt.
Ja, ein Fenstertausch kann sich auch nach der BEG-Reform weiterhin lohnen.
Die Förderung ist ein wichtiger finanzieller Vorteil. Sie sollte aber nicht der einzige Grund sein, über neue Fenster nachzudenken. Denn moderne Fenster verbessern dein Zuhause gleich mehrfach.
Gerade wenn deine Fenster alt, undicht oder energetisch nicht mehr zeitgemäß sind, solltest du den Austausch nicht nur von einzelnen Förderbausteinen abhängig machen. Die Reform verändert die Förderlandschaft, aber nicht den grundsätzlichen Nutzen moderner Fenster.
Wenn du neue Fenster planst, solltest du die aktuellen Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen. So kannst du sicherstellen, dass dein Vorhaben optimal vorbereitet ist und du von den staatlichen Förderungen profitieren kannst.
Gehe am besten Schritt für Schritt vor:
1. Lass dich von einem qualifizierten Fachbetrieb zu passenden Fenstern und den aktuellen Fördermöglichkeiten beraten.
2. Prüfe, ob BAFA, KfW oder steuerliche Förderung für dein Vorhaben sinnvoll sind.
3. Achte darauf, dass alle technischen Anforderungen und Nachweise rechtzeitig erfüllt werden.
4. Beauftrage den Einbau erst, wenn die Förderbedingungen für dein Vorhaben geklärt sind.
So vermeidest du, dass du Fördermöglichkeiten verpasst oder dich für eine Lösung entscheidest, die nicht optimal zu deinem Haus passt.
Du willst wissen, welche Förderprogramme für dein Bauvorhaben in Frage kommen? Nutze jetzt unseren cleveren Fördermittel-Assistenten.
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Die BEG-Reform bringt einige Änderungen bei der staatlichen Förderung energetischer Sanierungen mit sich. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ausschließlich ihre Fenster austauschen möchten, fallen die Auswirkungen jedoch häufig geringer aus, als viele aktuelle Berichte vermuten lassen.
Die Förderung für neue Fenster bleibt grundsätzlich bestehen. Geändert wurden vor allem einzelne Bonusregelungen sowie die Förderbedingungen für umfassende Sanierungen über die KfW.
Wenn du einen Fenstertausch planst, solltest du dich deshalb nicht von den aktuellen Änderungen verunsichern lassen. Lass stattdessen frühzeitig prüfen, welche Förderung für dein Vorhaben infrage kommt. So kannst du die verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal nutzen und gleichzeitig in mehr Energieeffizienz, Wohnkomfort und den Werterhalt deiner Immobilie investieren.
Technische Projektbeschreibungen (TPB), die vor der Umstellung erstellt wurden, können bis zum 20. Juli 2026 für eine Antragstellung nach den bisherigen Förderbedingungen genutzt werden. Für neue Vorhaben gelten seit dem 21. Juli 2026 die aktualisierten Regelungen.
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